CE-Zeichen
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07.11.2008

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Die CE - Kennzeichnung

Um Handelshemmnisse abzubauen, wurden die Rechtsvorschriften innerhalb der EU harmonisiert. Die Basis dazu liefert ein Ratsbeschluss der EG von 1985. Im Jahr 1992 wurde die EMVG in Kraft gesetzt und wurde 1996 verbindlich.

Das CE - Zeichen wird eigenverantwortlich von dem Hersteller oder sein in der EU Bevollmächtigter (z.B. Importeur) am Produkt angebracht.

Mit dem Anbringen des CE - Zeichens dokumentiert er , die Einhaltung aller einschlägigen und zwingenden Gemeinschaftsvorschriften, die auf sein Produkt anwendbar sind.

Das CE - Zeichen ist kein Qualitätsmerkmal!

Da immer mehr Chinesische Produkte mit einem gefälschten CE Zeichen auf den Markt kommen (Stichwort - Chinese Export als Bezeichnung CE), wird über eine Nachfolgeregelung zum CE-Zeichen nachgedacht. Dabei wird diskutiert, ein “European Consumer Safety Label” einzuführen. Diese Label soll dann nicht durch selbsterklärung auf die Produkte aufgebracht werden dürfen, sondern müsste durch eine unabhängige zertifizierte Stelle ausgestellt werden. Die Wirtschaftsverbände sprechen sch aktuell allerdings gegen die Einführung eines solchen Zeichens aus, da die Produkte dadurch verteuert werden, der Missbrauch aber nicht ausgeschlossen werden kann.

Im Kern gelten folgende Aussagen zu Schutzanforderungen, die durch anbringen des CE-Zeichens dekariert werden:

- Maschinenrichtlinie 89/392/EWG
  Von einer Maschine dürfen keine Gefahren ausgehen.

- EMV - Richtlinie 89/336/EWG
  Alle elektrischen Geräte müssen miteinander und nebeneinander ungestört funktionieren.

- Niederspannungsrichtlinie
   Von einem elektrischen Betriebsmittel dürfen keine Gefahren für Mensch und Nutztier oder
   Sachen ausgehen.

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